Die Ausgangsbeschränkung der Bayerischen Staatsregierung vom April 2020 war rechtswidrig – das hat das
Bundesverwaltungsgericht entschieden. Wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks mitteilte, sind auf Grundlage dieser rechtswidrigen Verordnung 22.076
Bußgelder verhängt worden. Bayerns FDP-Fraktionschef Martin Hagen fordert, den Betroffenen das Geld zurückzuzahlen, um eine Klagewelle zu vermeiden. Hagen erklärt:
„Mit seiner Ausgangsbeschränkungen hat Markus Söder die Grundrechte der Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt. Die
Bußgelder müssen zurückerstattet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger auf Basis rechtswidriger Verordnungen zur Kasse gebeten werden. Wenn keine allgemeine Erstattung erfolgt, kann jeder
einzelne Betroffene ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen. Wir sprechen von über 22.000 Fällen – diese Klagewelle sollte man unseren Gerichten ersparen.“