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HAGEN begrüßt Corona-Urteil – Bußgelder sollten zurückgezahlt werden

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Bayerns FDP-Fraktionschef Martin Hagen

„Söders Ausgangsbeschränkung war unverhältnismäßig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung die Position, die wir schon im April 2020 vertreten haben. Die CSU hat in der Corona-Politik jedes Augenmaß vermissen lassen. Den Bürgern, denen aufgrund dieser rechtswidrigen Verordnung ein Bußgeld auferlegt wurde, sollte das Geld zurückgezahlt werden. Damit könnte der Staat einer Welle von Wiederaufnahmeverfahren zuvorkommen.“