Bayern beteiligt sich seit November 2020 am Bund-Länder-Programm zur Kinderwunschbehandlung. Nicht einmal ein Jahr später – zum Regierungswechsel auf Bundesebene – hat der Freistaat als einziges Bundesland dieses Programm ausgesetzt. Die von der alten Bundesregierung vorgesehenen Mittel waren ausgeschöpft. Nachfragen der FDP-Fraktion in Berlin haben gezeigt, dass die bayerische Staatsregierung den Förderstopp damit begründet, dass bundesseitig während der Dauer der vorläufigen Haushaltsführung keine neuen Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre erteilt werden dürfen. Diese Regelung betrifft jedoch nicht nur den Freistaat Bayern, sondern alle zwölf kooperierenden Bundesländer in diesem Programm gleichermaßen. Dazu der Fraktionsvorsitzende der Landtags-FDP Martin Hagen:
„Nun ist die Antragsstellung wieder möglich und die bayerische Staatsregierung versucht zu suggerieren, dass sie damit eine pragmatische Lösung gefunden hätte. Dabei ist das Vorgehen der Staatsregierung an sich zu kritisieren. Hier wurde Politik auf dem Rücken von Menschen gemacht, die Unterstützung brauchen und nicht mehr Druck und Bürokratie. Der Freistaat hätte den Förderstopp durch den Einsatz eigener Mittel verhindern können. Stattdessen hat die Staatsregierung erst vor einigen Wochen unseren Änderungsantrag zur Erhöhung der Mittel für das Kinderwunschprogramm im Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt.“