Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen. Dazu der Fraktionsvorsitzende der Landtags-FDP Martin Hagen:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiges Signal für die Grundrechte – und ein Denkzettel für die CSU. Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz greift unverhältnismäßig tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat ein. Die Staatsregierung muss jetzt zeitnah ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen und damit Freiheit und Sicherheit in Balance bringen."