Die Freien Wähler haben heute ihre Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Hubert Aiwanger kritisierte insbesondere die Ausgangssperre. Dazu erklärt Bayerns FDP-Fraktionschef Martin Hagen:
"Wir teilen die Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz. Aber Aiwanger klagt gegen Maßnahmen, die er in Bayern selbst mit beschlossen hat. Tatsächlich sind die Verordnungen der bayerischen Staatsregierung sogar noch strenger als die Notbremse des Bundes.
Eine Eins-zu-eins-Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes würde in Bayern sogar zu Lockerungen führen: So sieht die bundesweite Ausgangssperre, anders als die bayerische, Ausnahmen fürs Joggen und Spazierengehen vor. Schulen müssen erst ab einer Inzidenz von 165 statt 100 geschlossen werden. Auch die Regeln für Kindersport, Click-and-Meet oder zoologische Gärten sind in Bayern schärfer als im Bund.
Man kann sich nicht im Bund als Verteidiger der Bürgerrechte aufspielen und in Bayern die schärfsten Einschränkungen beschließen. Die Freien Wähler sind in der Corona-Politik komplett unglaubwürdig."