Zum Abschluss der Winterklausur der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag haben Fraktionschef Martin Hagen und der gesundheits- und pflegepolitische Fraktionssprecher Dr. Dominik Spitzer heute die "Freiheitsstrategie 2021 – Schritte aus dem Lockdown" vorgestellt.
Die Corona-Krise hat Bayern zu Beginn des Jahres 2021 fest im Griff. Unser Ziel bleibt eine möglichst weitgehende Reduzierung der Infektionszahlen. Inzidenzwerte von unter 50 oder gar unter 25 erscheinen in den Wintermonaten jedoch unrealistisch und sollten nicht um jeden Preis – etwa den eines monatelangen harten Lockdowns – angestrebt werden. Denn dieser verursacht gravierende Schäden, nicht zuletzt für das geistige und soziale Wohlergehen der Menschen. Entscheidend ist es, die Zahl der schweren Verläufe (und damit auch der Todesfälle) zu reduzieren und eine Überlastung unseres Gesundheitswesens abzuwenden.
Impfung schafft Perspektive für mehr Freiheit
Die Ende Dezember begonnene schrittweise Durchimpfung der Gesellschaft – begonnen bei den besonders vulnerablen Personengruppen – eröffnet uns eine Perspektive aus dem Lockdown und damit für die
Rückgewinnung von Freiheit. Denn wenn die Gruppe, die ein besonders hohes Risiko schwerer Verläufe hat, geimpft ist, verkraftet unser Gesundheitssystem auch höhere Infektionszahlen – schließlich
wird ein geringerer Anteil der Infizierten intensivmedizinische Behandlung benötigen. Mit der Gefahr der Überlastung unseres Gesundheitswesens entfällt aber auch die Rechtfertigung für den
Lockdown.
Corona-Ampel statt Fixierung auf Inzidenzwert
Deshalb wäre es falsch, politisches Handeln ausschließlich am Inzidenzwert auszurichten. Dies würde zu einem noch lange anhaltenden Lockdown mit all seinen Kollateralschäden führen. Wir fordern
stattdessen, die weiteren Maßnahmen an einem Ampel-System zu orientieren, das neben dem Inzidenzwert und der Reproduktionszahl unter anderem auch die Todeszahlen und die Kapazitäten in der
medizinischen Versorgung berücksichtigt.
Stufenplan aus dem Lockdown
In einem ersten Schritt sollten Schulen und Kitas wieder geöffnet werden, wobei für höhere Jahrgangsstufen ein Fern- bzw. Wechselunterricht stattfinden kann. Eine Schließung von Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen über den 31. Januar hinaus halten wir für unangebracht. Alle Klassenzimmer sind mit Luftfilteranlagen auszustatten.
Mit fortschreitender Durchimpfung der Personengruppe nach § 2 und § 3 Corona-ImpfV werden dann schrittweise Lockerungen im Bereich der Gastronomie und Hotelerie, des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen sowie von Sport und Kultur möglich. Auch die Kontaktbeschränkungen können nach und nach gelockert werden.
Spätestens sobald alle Menschen in Bayern die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen, müssen sämtliche freiheits- und grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen entfallen. Geimpfte Bevölkerungsgruppen können bereits vorzeitig von Einschränkungen befreit werden, etwa hinsichtlich der Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen.
Regionale Differenzierung
Die Corona-Maßnahmen in Bayern müssen wieder regional differenziert angepasst werden. So müssen etwa in Landkreisen mit besonders hoher Inzidenz und knappen medizinischen Kapazitäten andere
Regeln gelten als in Landkreisen, in denen die Situation entspannter ist.
Mutationen im Blick behalten
Während Fortschritte bei der Durchimpfung der älteren Bevölkerungsgruppen den Anteil schwerer Verläufe verringern werden, kann eine Verbreitung der Corona-Variante B.1.1.7 oder neuer Mutanten
aufgrund ihrer höheren Infektiösität die Reproduktionszahl und den Inzidenzwert deutlich ansteigen lassen. Um diese Entwicklung im Blick zu behalten und gegebenenfalls darauf reagieren zu können,
muss die Genomsequenzierung von PCR-positiven SARS-CoV-2-Proben in Bayern deutlich ausgeweitet werden.
Staatliche Hausaufgaben erledigen
Mit ihren Corona-Beschlüssen vom 6. Dezember 2020 hat die bayerische Staatsregierung endlich eine Reihe von Forderungen der FDP aufgegriffen – etwa hinsichtlich des Wechsel- beziehungsweise
Distanzunterrichts an Schulen, besserer Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime, einer besseren personellen und technischen Ausstattung der Gesundheitsämter, der Reihentestung in Einrichtungen
mit vulnerablen Personen oder der Genehmigung von Home Office im öffentlichen Dienst. Wir erwarten, dass diese Beschlüsse nun zügig umgesetzt werden. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von
FFP2-Masken für die Bürgerinnen und Bürger.
AHAL-Regeln konsequent anwenden
Entscheidend für die Eindämmung der Pandemie bleibt bis zum Schluss die konsequente Anwendung der AHAL-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften). Diese bieten den wirksamsten Schutz vor der
Ausbreitung der Corona-Pandemie.