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FDP-Fraktion will Gerichtsverfahren mittels Videokonferenz

Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag möchte, dass Zivilprozesse in Bayern künftig häufiger per Videokonferenz durchgeführt werden. In einem Antrag fordert sie die Staatsregierung auf, die praktische Relevanz von Bild- und Tonübertragungen nach § 128a Zivilprozessordnung zu beurteilen über die technische Ausstattung bayerischer Gerichtssäle und die Schulung von Richterinnen und Richtern beim Einsatz der Technik Bericht zu erstatten. Der Verfassungsausschuss des Landtags nahm den Antrag heute einstimmig an. 

 

Dazu der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Hagen: "Die Zivilprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen. Die Prozessparteien müssen dabei nicht physisch anwesend sein. Obwohl das technisch problemlos möglich ist, wird in Bayern kaum davon Gebrauch gemacht.

 

Die persönliche Wahrnehmung von Gerichtsterminen ist regelmäßig mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Die Prozessparteien und ihre Anwälte sowie Zeugen und Sachverständige müssen zum Teil weite Reisen zum Gerichtsstandort antreten, was eine Terminierung der Prozesse verkompliziert. Die Verfahrensführung mittels audiovisueller Übertragung bietet große Vorteile für alle Beteiligten und würde die Prozesse beschleunigen.

 

Bayern könnte sich als moderner und fortschrittlicher Gerichtsstandort profilieren. Wir freuen uns, dass der Ausschuss einer Evaluierung durch die Regierung zugestimmt hat."