Bayern ist neben Sachsen und Niedersachsen das einzige Bundesland ohne Informationsfreiheitsgesetz. Das will die FDP-Landtagsfraktion ändern und legt einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der am 23. Oktober 2019 in die erste Lesung geht. Er sieht ein Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Verwaltungen aller staatlichen Ebenen in Bayern vor. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Hagen:
"Die FDP fordert mehr Offenheit und Transparenz im Freistaat – quasi eine bayerische Glasnost. Andere wollen den gläsernen Bürger, wir hingegen wollen den gläsernen Staat. Der offene Zugang zu Informationen ist eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle von staatlichem Handeln. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die öffentliche Verwaltung transparent und nachvollziehbar machen. Ein Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Es stärkt den mündigen Bürger und das Vertrauen in unsere Verwaltung.
Informationsfreiheitsgesetze sind in den meisten Bundesländern, auf Bundesebene und in Europa längst Standard. Auch viele bayerische Kommunen haben bereits eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen. Der Freistaat hinkt hier hinterher. Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen Bürger ein 'berechtigtes Interesse' vorweisen, sonst können Behörden ihnen Auskünfte verweigern. Das wollen wir ändern."
Kernpunkte
• Anspruch der Bürger auf einen voraussetzungslosen Zugang zu
Informationen gegenüber allen Behörden in Bayern.
• Der Anspruch richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder auf sonstigen Zugang zu Informationen.
• Personenbezogenen Daten und sonstige berechtigte Interessen werden weiterhin besonders geschützt.