Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt. Demnach dürfen Bäckereien auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten Kunden bedienen – allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist.
Dazu der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Martin Hagen: "Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Verbraucher! Schade ist hingegen, dass heute alle Fraktionen außer der FDP im Rechtsausschuss des Landtags gegen eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes gestimmt haben. Wir brauchen endlich zeitgemäße Regelungen, die dem Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Die Politik soll sich nicht länger zwischen Ladenbesitzer und ihre Kunden stellen!"