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Positionspapier der FDP-Fraktion zur Entwicklung des Bezirks (Bezirk 2030+)

Als FDP Fraktion im Bezirk Oberbayern sehen wir das Jahr 2030 nur erste wichtige Etappe an. Uns ist jedoch wichtig, dass über diesen Zeitraum hinausgedacht wird. Die langfristige Positionierung des Bezirks in der Aufgabenstellung und -erledigung gewichten wir im besonderen Maße für Nachhaltigkeit und Planungssicherheit aller Beteiligten. Daher müssen sich alle Entscheidungen an dem + messen lassen.

Dabei darf aus unserer Sicht dieses Konzept nicht die politische Auseinandersetzung unterbinden, sondern muss offen sein für den politischen Diskurs und entsprechende Änderungen und Ergebnisse. Nur durch fortlaufende Weiterentwicklung am Konzept auch über das Jahr 2030 hinaus schafft der Bezirk eine transparente und demokratisch legitimierte Zukunft.

 

Hauptamtlicher Bezirkstagspräsident/in

Ein Wechsel des Systems von einer ehrenamtlichen zur hauptamtlichen Tätigkeit des/der Bezirkstagspräsidenten/in ist grundsätzlich sinnvoll, erscheint uns jedoch nur konsequent, wenn dieser wichtige Posten auch eine hinreichende Legitimation durch die Bevölkerung erhält. Als dritte kommunale Ebene sollte es daher das Ziel sein, die Wahlen des Bezirkstages in Richtung des Kommunalwahlrechts hinzuführen. Damit einhergehend stehen wir für ein Wahlrecht für EU-Ausländer auch für den Bezirkstag ebenso, wie auch für die Direktwahl des/der Bezirkstagspräsidenten/in durch die Wähler als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit. Auf diese Weise wird auch ein weiterer Schritt getan, um die Bezirkstagswahlen aus dem Schatten der Landtagswahl zu holen und bringt das Gremium näher an die kommunale Familie.

 

Spitzenpositionen als Bezirksbeamte

Aktuell werden die Spitzenpositionen in der bezirklichen Verwaltung von Beamten der Regierung von Oberbayern besetzt. Diese sind somit keine Bezirksbeamte, sondern Beamte der Regierung. Dadurch ist es nicht möglich, intern die Karriereleiter so weit zu erklimmen, obwohl diese mit den bezirklichen Strukturen bestens vertraut sind. Diese ausschließliche Bestellung durch die Regierung von Oberbayern ist nach unserer Überzeugung abzuschaffen. Stattdessen sollen die Spitzenpositionen im Bezirk von Bezirksbeamten ausgeübt werden. Ein Wechsel von Staatsbeamten der Regierung zu Bezirksbeamten ist dabei selbstverständlich möglich. Dienstherr muss zukünftig jedoch ausschließlich der Bezirk selbst sein.

 

Kundenfreundlichkeit

Wir sehen den Menschen im Mittelpunkt aller Entscheidungen. Alle Prozesse müssen daher primär von Kundenperspektive aus gedacht werden. Somit ist für den Bezirk als sozialer Einheit der Hilfesuchende der zentrale Faktor, um welchen alles andere herum abgebildet werden muss.

Die Pflegestützpunkte sehen wir dabei als direkte Anlaufstellen für die betroffenen Menschen, gemäß dem Kooperationsgebot können diese zu bezirklichen Beratungsstellen mit verbesserter individueller Unterstützung ausgebaut werden.

 

Digitale Prozesse

Die Chancen der Digitalisierung sehen wir bei der bezirklichen Aufgabenstellung als Möglichkeit für eine umfassende Erleichterungen in der Umsetzung, die optimal genutzt werden muss. Hierfür benötigt die Verwaltung die erforderliche Infrastruktur, welche dringend aufgebaut werden muss. Aber auch in der Umsetzung von Aufgabenstellungen, wie dem Pooling, müssen wie neue Wege gehen und die Nutzung von Digitalisierung und IT in den Angeboten überdenken. So wäre eine Plattform für lokalen Dienste und Leistungen für einen Teil der Klientel eine Chance auf selbstbestimmte Lebensgestaltung.

Einhergehend gehört für uns ein über alle Tätigkeiten und Organisationseinheiten ausgerolltes Prozessmanagement, dessen Kriterien und Messgrößen von der letztverantwortlichen Politik mitzugestalten sind.

Die gesamte Tätigkeit der Verwaltung ist auf EDV- und prozessgestützte Abläufe einzustellen, welche in Rücksprache mit der Revision entwickelt und eingeführt werden. Dies garantiert langfristig eine höhere Prozesssicherheit und ein besseres Qualitätsmanagement, welches sowohl die Arbeit der Mitarbeiter beschleunigt und erleichtert als auch für den Kunden eine einfachere und unkompliziertere Behandlung ermöglicht, wodurch er bei ähnlich gelagerten Fällen auf eine gleichmäßige Handhabung durch die Verwaltung vertrauen kann. Wir begrüßen jede Form von Zertifizierung bei diesem Projekt.

Durch eine höhere Standardisierung sehen wir die Chance auf mehr Automatisierung von Regelentscheidungen, die Kapazitäten für notwendige Einzelfallbehandlungen frei machen kann und damit die Effizienz der Verwaltung erhöhen hilft.

 

Wohnraum

Die schwierige Lage auf dem oberbayerischen Wohnungsmarkt ist auch für den Bezirk und die sozialen Leistungserbringer ein schwerwiegendes Problem geworden. Wir sehen es daher als notwendig an, dass der Bezirk seine Grundstücke, die noch bebaut werden können, maximal effektiv für Wohnraum nutzt. Dieser ist zunächst für eigene Mitarbeiter vorzuhalten und kann ferner, bei ausreichender Kapazität, auch für Leistungserbringer im bezirklichen Tätigkeitsbereich zur Verfügung gestellt werden. Die Oberbayerische Heimstätte kann im Anschluss weiterhin sozialen Wohnungsbau betreiben.

Ein weiteres Instrument könnte eine Ausweitung des Vorkaufsrechts auf kommunaler Ebene darstellen, mit dem der Bezirk nachrangig den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit bekommt, an weitere Grundstücke zu gelangen. Diese dezentralen Zugriffsmöglichkeiten sollen der heimatnahen Versorgung der bezirklichen Klientel dienen und die Aufgabe der Ambulantisierung erleichtern bzw. erst ermöglichen.

Dabei sehen wir die Möglichkeit der baulichen Erschließung durch die bezirkseigene Wohnungsbaugesellschaft Oberbayerische Heimstätte, die den Leistungserbringern als Dienstleister die Infrastruktur zur Verfügung stellen kann. Damit soll die Handlungsfähigkeit des Bezirks erhöht und die Effizienz der eingesetzten Mittel verbessert werden.

 

Kulturarbeit

Wir sehen die inklusive Kulturarbeit als Markenkern des Bezirks an, sodass eine Konzentration auf den Aspekt der Inklusion erfolgen muss. Die Richtlinien sind entsprechend zu überarbeiten.

Einen Vertrieb von Produkten des Bezirks durch eigene Shops sehen wir kritisch. Die Suche nach Partnern, die den Vertrieb der Produkte übernehmen, ist klar zu bevorzugen.

 

Kongruenzprinzip

Wir stehen als FDP klar zum Kongruenzprinzip. Sofern eine politische Ebene über einen Sachverhalt entscheidet und die Organisation in diesem Bereich übernimmt, so ist diese Ebene auch in der Verantwortung, für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Der Bezirk als bayerische Besonderheit wird in diesem Zusammenhang häufig benachteiligt, sei es vom Land oder vom Bund. Bei weiteren Übertragungen von Aufgaben auf den Bezirk ist daher die Finanzierung ebenfalls im Vorfeld zu klären.

Die Forderung nach einem neu überdachten Finanzierungsmodell des Bezirks, wie den Steuerzuweisung unterstützen wir vollumfänglich.

 

Inklusive Mobilitätssicherheit

Der Bezirk als soziale politische Ebene muss auch den Bereich der Mobilität im Blick behalten, insbesondere für unseren Kern die Inklusion. Es ist daher mit den Verkehrsverbünden und-bereichen in Oberbayern ein Forum zu bilden, welches sich mit dem Konzept eines oberbayernweiten Inklusionstickets befasst. Als mittelfristiges Ziel soll ein Ticket ermöglicht werden, welches vom Bezirk für seine Leistungsempfänger finanziert wird und die Angebote der Verkehrsbetriebe barrierefrei erfolgen.

Für die unterstützungsbedürftigere Klienten können wir uns eine Mobilitätslösung über eine Fahrdienstplattform vorstellen, auf der neben der individuellen Buchung auch die Möglichkeit des Poolings durch weitere Klienten ermöglicht werden könnte. Hierin sehen wir eine große Chance, die Selbstbestimmtheit zu unterstützen, wie auch die Leistungserbringer mit den Auftraggebern näher zusammen zu bringen und damit die tatsächlichen Bedarfe messbarer und sowie realisierbarer zu machen. Langfristig kann über eine Ausrollung solcher Angebotsplattformen die Struktur der Angebote sehr viel genauer auf die Bedürfnisse der Anspruchsberechtigten angepasst werden.