Die FDP-Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Richterwahlausschusses in den Bayerischen Landtag ein. Ziel ist die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz in Bayern. Dazu der Fraktionsvorsitzende, Martin Hagen:
„In Bayern entscheiden derzeit die Staatsministerien über die Ernennung der Richterinnen und Richter. Das widerspricht der Gewaltenteilung – die Judikative ist von der Exekutive abhängig. Allein schon die Möglichkeit, dass Richter, die im Interesse der Regierung urteilen, damit ihre Karriere befördern könnten, untergräbt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Experten wie der Deutsche Richterbund fordern deshalb schon lange die Einführung von Richterwahlausschüssen.“
Den Richterwahlausschüssen sollen neun Landtagsabgeordnete, fünf Richter als ständige Mitglieder und vier Richter des Gerichtszweigs, für den die Wahl stattfindet, angehören. Ihre Entscheidungen sollen mit Zweidrittelmehrheit fallen. Im Bund und in neun Bundesländern sind bereits Richterwahlausschüsse gesetzlich verankert.