Am 5. Mai wird die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Landtag einbringen. Dazu der Fraktionsvorsitzende der FDP Martin Hagen:
„Es wird Zeit, dass Bayern beim Ladenschluss im 21. Jahrhundert ankommt. Arbeitszeiten und Konsumverhalten der Menschen haben sich verändert und ausdifferenziert. Öffnungszeiten sollen sich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren, nicht an den veralteten Vorstellungen der CSU. Deshalb wollen wir die Ladenschlusszeiten an Werktagen komplett freigeben. Außerdem wollen wir eine Regelung für sechs verkaufsoffene Sonntage je Kommune im Jahr schaffen. So sichern wir die Attraktivität der Innenstädte auch in Zeiten des Online-Handels.“
Kernpunkte des Gesetzesentwurfs
- Verkaufsstellen dürfen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
- Apotheken dürfen auch während der Ladenschlusszeiten geöffnet sein.
- Tankstellen dürfen auch während der Ladenschlusszeiten geöffnet sein.
- Der Sonntagsschutz bleibt im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben gewährt.
- Verkaufsstellen dürfen aus besonderem Anlass an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden von den Gemeinden durch Rechtsverordnung bestimmt.
- Läden in Tourismusgebieten mit Waren des Reisebedarfs, Sportartikel, Devotionalien, Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind und Gegenständen des touristischen Bedarfs dürfen jährlich bis zu 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden offengehalten werden.
- Die Neuregelung führt nicht dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr arbeiten müssen, da die gesetzlichen Regelungen zur Höchstarbeitszeit nicht ausgeweitet werden.